Für den Bestellungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2030 sucht der ZRF Allgäu für alle fünf Dienstgruppen mehrere ehrenamtliche
Leitende Notärzte/ Notärztinnen (m/w/d)
Vergütung:
Aufwandsentschädigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Wochenarbeitszeit:
nach Bedarf
Starttermin:
Ab 01.01.2026 bis 31.12.2030
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Allgäu ist Aufgabenträger für den öffentlichen Rettungsdienst in den Städten Kaufbeuren und Kempten (Allgäu) sowie den Landkreisen Lindau (Bodensee), Oberallgäu und Ostallgäu (Rettungsdienstbereich Allgäu).
Zur Bewältigung von Schadensereignissen, die eine über das gewöhnliche Einsatzgeschehen hinausgehende besondere Vorgehensweise des Rettungsdienstes oder eine Koordinierung mit Kräften des Sanitäts- oder Betreuungsdienstes erforderlich machen, wird die Einsatzleitung im Rettungsdienst erweitert durch eine übergeordnete Sanitätseinsatzleitung. Diese wird aus einem Leitenden Notarzt und einem Organisatorischen Leiter gebildet. Die Sanitätseinsatzleitung kann zur Durchführung ihrer Aufgaben den am Einsatz Beteiligten des Rettungsdienstes, des Sanitäts- oder Betreuungsdienstes, der Leitende Notarzt auch den mitwirkenden Ärzten in medizinisch-organisatorischen Fragen Weisungen erteilen.
Der ZRF Allgäu hat dazu folgende fünf Dienstbereiche festgelegt und jeweils Dienstgruppen gebildet:
1. Kaufbeuren und Ostallgäu-Nord
2. Kempten und Oberallgäu-Nord
3. Lindau
4. Oberallgäu Süd
5. Ostallgäu Süd
Sie übernehmen innerhalb der Sanitätseinsatzleitung die Feststellung und Beurteilung der Lage aus medizinischer Sicht und leiten, überwachen und koordinieren alle medizinischen Maßnahmen an der Einsatzstelle. Sie stimmen sich dazu innerhalb der Sanitätseinsatzleitung mit dem Organisatorischen Leiter ab und arbeiten ebenso vertrauensvoll mit den Einsatzabschnittsleitern sowie den Einsatzleitern von Feuerwehr, Polizei und anderen Fachdiensten bzw. Behörden zusammen.
Sie haben Ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz – idealerweise beides – im Rettungsdienstbereich Allgäu und verfügen über folgende Qualifikationen:
eine gültige ärztliche Approbation,
eine mindestens dreijährige Einsatzerfahrung im Notarztdienst,
eine regelmäßige Teilnahme im Notarztdienst im Rettungsdienstbereich Allgäu,
die Fortbildung zum Leitenden Notarzt bei der Bayerischen Landesärztekammer oder eine von der Bayerischen Landesärztekammer als gleichwertig anerkannte Qualifikation,
vertiefte Kenntnisse der regionalen Organisation und Leistungsfähigkeit des Rettungs- und Gesundheitswesens sowie
der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
Über die Teilnahme an Einsätzen hinaus erwarten wir die Bereitschaft
regelmäßig an Dienstbesprechungen und Übungen teilzunehmen,
im „Arbeitskreis Sanitätseinsatzleitung“ des ZRF Allgäu mitzuwirken,
am Lehrgang für Organisatorische Leiter an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried begleitend teilzunehmen sowie
einen auf Sie zugelassenen privaten Pkw mit Sondersignalanlage und BOS-Digitalfunk auszurüsten.
Sie werden auf Grundlage von Art. 19 Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG) für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Leitenden Notarzt bestellt. Für die Dauer eines Einsatzes erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und sind durch den ZRF Allgäu nach den Grundsätzen der Amtshaftung sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist uns ebenso ein Anliegen wie die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern aller Nationalitäten.
Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des ZRF Allgäu (Fr. Kutter, 0831/2525-3741, Hr. Nagel 0831/2525-3744).
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen unter Angabe Ihres gewünschten Dienstbereiches richten Sie bitte per E-Mail bis spätestens 16.06.2025 an zrf-allgaeu@kempten.de.
Bitte beachten Sie, dass die Dateigröße insgesamt 10 MB nicht übersteigen sollte.
Wir freuen uns auf eine Bewerbung bis zum 16. Juni 2025!
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