Mitarbeiter
1000
Branche
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung

Regierung von Schwaben als Arbeitgeber

Fronhof 10, 86152 Augsburg

Im Staatsaufbau steht die Regierung von Schwaben als Mittelbehörde zwischen den Ministerien und den nachgeordneten Behörden (z.B. Landratsämter, Staatliche Bauämter, Wasserwirtschaftsämter, Staatliche Schulämter). Sie übt hier eine Bündelungsfunktion aus.


Wir sind eine moderne, leistungsfähige und zukunftsorientierte Behörde. Als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Behörden und Verbände tragen wir in einem vielfältigen Aufgabenspektrum zum Wohl der Allgemeinheit und des Einzelnen in Schwaben bei. Verantwortungsbewusst sorgen wir für einen gerechten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen öffentlichen und privaten Interessen.


Zu unseren Kernaufgaben zählen beispielsweise, die Beratung von und die Aufsicht über nachgeordnete Dienststellen und Kommunen (Kreisfreie Städte, Landkreise, Große Kreisstädte), die Betreuung unterschiedlichster Förder- und Zuwendungsverfahren sowie die Durchführung großer, überregional bedeutsamer Genehmigungsverfahren (z.B. im Straßenbau, Abfallrecht, Verkehrsrecht).


Die Regierung von Schwaben ist seit 1817 in den ehemaligen Residenzbauten der Fürstbischöfe von Augsburg beim Dom untergebracht. Sie gliedert sich in fünf Bereiche mit insgesamt 32 Sachgebieten, die Organisationseinheit Verwaltungsmanagement (Organisation,Personal, Haushalt/ Prozessvertretung) sowie 4 Stabsstellen. An die Regierung angegliedert ist das Gewerbeaufsichtsamt mit insgesamt acht Dezernaten. Innerhalb dieser Organisation bilden rund 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein aus Verwaltungsfachleuten und Spezialisten aus 43 verschiedenen Fachrichtungen bestehendes Kompetenzzentrum. Wir bieten moderne, zeitgemäß ausgestattete Arbeitsplätze, Möglichkeiten zur beruflichen Fortbildung,Veranstaltungen zur Gesundheitsförderung und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.


Neben zahlreichen anderen Aufgaben ist die Regierung von Schwaben Personal verwaltende Stelle für die staatlichen Bediensteten


der Regierung von Schwaben

der 10 Landratsämter

der 3 Staatlichen Bauämter

der 2 Wasserwirtschaftsämter

der 14 Staatlichen Schulämter 


sowie

  • für das staatliche Personal an den Grundschulen, Mittelschulen, Berufsschulen und Förderschulen und
  • die staatlichen Tarifbeschäftigten an den Gymnasien, Realschulen und Beruflichen Oberschulen 



im Regierungsbezirk Schwaben. 

Benefits

  • Arbeitsweg

  • Beruf und Familie

  • Essen und Trinken

  • Gesundheit

  • Medien

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Verwaltungskraft (m/w/d) für die Aufgabengebiete Wohnsitzzuweisung oder Regierungsaufnahmestelle für Asylbewerber für das Sachgebiet 14.1
Regierung von Schwaben
Augsburg
Arbeit vor Ort

Kommen Sie in unser Team! Wir brauchen Sie   an der Regierung von Schwaben   zum nächstmöglichen Zeitpunkt   als Verwaltungskraft (m/w/d) für die Aufgabengebiete „Wohnsitzzuweisung“   oder   „Regierungsaufnahmestelle für Asylbewerber“   für das Sachgebiet 14.1 („ANKER-Einrichtung, Flüchtlingsverteilung, Integration“)   in Vollzeit.   Wer sind wir?   Die Regierung von Schwaben ist eine von sieben Mittelbehörden im dreistufigen Behördenaufbau der bayerischen Staatsverwaltung. Als fachübergreifendes Kompetenzzentrum erfüllt die Regierung Aufgaben aus den Geschäftsbereichen fast aller bayerischen Staatsministerien. Ihre Aufgabe besteht darin, die verschiedensten Interessen zu bündeln und zu koordinieren. Außerdem berät sie in Rechts- und Fachangelegenheiten und fördert private und öffentliche Vorhaben.   Anerkannte und Bleibeberechtigte sind verpflichtet, für die Dauer von drei Jahren ab Anerkennung oder erstmaliger Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in dem Bundesland zu wohnen, in dem sie als Asylbewerber gewohnt haben bzw. im Rahmen ihres Aufnahmeverfahrens zugewiesen wurden. Für höchstens diesen Zeitraum können sie zudem in den ersten sechs bzw. zwölf Monaten zu ihrer Versorgung mit angemessenem Wohnraum oder zur Förderung ihrer nachhaltigen Integration von der Regierung verpflichtet werden, in einem bestimmten Landkreis oder in einer bestimmten kreisfreien Stadt zu wohnen (Wohnsitzzuweisung).   Die Regierungsaufnahmestelle ist zuständig für die Aufnahme, Unterbringung und landesinterne Verteilung sowie Umverteilung von Ausländern, die nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) leistungsberechtigt sind.

Arbeit vor Ort

Kontakt

Ansprechpartner

Herr Christian Stadler

Firmensitz

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