Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist der Abwasserzweckverband Füssen ein auf dem Gebiet der Abwasserreinigung tätiger Zweckverband, dem die Kommunen Füssen, Schwangau, Hopferau und Eisenberg angehören.
Der Verband ist für die Kläranlage, ca. 30 Sonderbauwerke und ca. 35 km Zuleitungskanäle verantwortlich. Die Verbandskläranlage sichert mit einer Kapazität von 70.000 Einwohnerwerten bei mehr als 1,5 Mio. Übernachtungsgästen die Abwasserreinigung der Region ab.
Für den Ausbildungsbeginn im September 2023 kannst Du Dich bis spätestens Freitag, 17.02.2023 bewerben.
Vielseitige und praxisorientierte Ausbildung in einem Unternehmen mit Zukunft
Vermittlung von Kenntnissen über die Technologien der umweltgerechten Abwasserbehandlung
Mitwirkung beim Betrieb, der Überwachung und der Instandhaltung von Anlagen, auch an anderen Standorten
Probenahme und Untersuchung von Abwasser und Schlamm sowie Erlernen von Kenntnissen über die
Beurteilung von Betriebsstörungen
Abschluss einer branchenbezogenen Ausbildung als hochqualifizierter Mitarbeiter
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre und kann ggf. auf 2,5 Jahre verkürzt werden
erfolgreicher Abschluss der Mittelschule oder höherer Schulabschluss
gute Mathematik- und Chemienoten
Interesse für Umwelt
technisches Verständnis
Teamfähigkeit
körperliche Fitness
PC-Kenntnisse
Verdienstmöglichkeiten:
Im 1. Ausbildungsjahr: 1.068,26 EUR (brutto)
Im 2. Ausbildungsjahr: 1.118,20 EUR (brutto)
Im 3. Ausbildungsjahr: 1.164,02 EUR (brutto)
Was bieten wir Ihnen zusätzlich?
Gute Übernahmechancen
Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung durch Übernahme der Ausbildungsmittel
Zusätzliche Übernahme der Fahrtkosten (bis zu einem bestimmten Höchstbetrag)
Gute Aufstiegs- und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten
30 Tage Urlaub im Jahr
Jahressonderzahlung und eine betriebliche Altersvorsorge
Dann nutze unser Online-Bewerbungsportal (https://www.stellenangebote.fuessen.de) und lade folgende Unterlagen hoch:
Aussagekräftiges Bewerbungsschreiben
Einen tabellarischen Lebenslauf
Kopie Ihres (ggf.) Abschlusszeugnisses bzw. aktuellen Jahres- oder Zwischenzeugnisses
Ggf. Kopien von Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen
•Ausländische Zeugnisse oder Leistungsnachweise müssen durch die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern anerkannt sein
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt.